Sonntag, 16. März 2014

Volksabstimmung...

… ist nur beliebt, wenn das ergebnis der jeweiligen interessenlage entsprechen könnte.

Nachtrag: Der »westen« erkennt Krimreferendum nicht an.

Wenn das blöde volk anders will, als es bestimmten machthabern recht wäre, muß gegebenenfalls eine legitim gewählte regierung weggeputscht werden und wenn das blöde volk dann immer noch anders will, muß es halt weg.

Ich erkenne den beitritt des französischen saarlandes zur BRD nicht an, ist unverständlich, daß die deutschsprachigen »franzosen« unbedingt heim ins reich wollten.

Die bürger der DDR haben nicht darüber abgestimmt, wohin sie gehören wollen, die wurden ohne volksabstimmung zwangseingemeindet.

Das ist selbstredend viel demokratischer gewesen, weil die in den guten westen eingemeindet wurden. Da wäre es völlig überflüssig gewesen, die über einen verbleib im osten abstimmen zu lassen.

3 Kommentare:

  1. wenn das blöde volk dann immer noch anders will, muß es halt weg.
    Diese Wahrheit nutzt sich nicht ab, fürchte ich.

    AntwortenLöschen
  2. Die „Rückeroberung/Rückgliederung*" der DDR wurde nach dem Vorbild** der zweiten „Rückeroberung" der Saar abgewickelt.
    Ich wundere mich auch, warum das nur hier diskutiert wird. Wenn also das in der Krim völkerrechtswidrig ist, war es mit der DDR auch so?
    Gerade doch einen mit einem schlechten Gewissen gefunden, der jedoch die Tatsachen an der Saar 1955 ignoriert bzw. ohne Begründung als nicht zutreffend abtut..
    In diesem Fall hätten die Russen mal von den Deutschen „Siegen gelernt!“ ;-)

    * Das ist nicht meine Wortwahl :-(
    ** Ein Versuch der (Er)klärung

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Danke für den interessanten link zur Saarbrücker Bibliothek, werde ich, wenn ich mal zeit habe, genau lesen.

      Anderswo gibt es das thema nicht, weil nationalstaatlichkeit und die tatsache, daß nationalstaaten irgendwelche territorien für sich beanspruchen, als »normal« gilt und nicht in frage gestellt wird.

      Löschen

anmerkungen willkommen, mißbrauch strafbar.