Sonntag, 8. Februar 2015

Notarzt soll wegen blaulichteinsatz fahrerlaubnis verlieren und strafe zahlen

Bei manchen nachrichten, glaubt man kaum, daß sie echt sein könnten. Ein NOTARZT, der ein kind retten wollte, soll sich dafür verantworten, daß er andere verkehrsteilnehmer GENÖTIGT habe.

In meiner ersten fahrstunde passierte es, das an einer ampel ein krankenwagen auftauchte und ich spontan in eine parkbucht fuhr, die zum glück frei war. Der fahrlehrer fragte »was machst Du da?« - »ich mache platz, damit der blaulichtwagen durchkann«. Der fahrlehrer sagte, daß ich völlig richtig gehandelt habe. Und daß ich mir merken soll, daß ich es vielleicht mal eilig haben könnte, ein notarzt im zweifelsfall noch eiliger.

Wer es nicht akzeptiert, für notärztliche einsätze für eine minute an den straßenrand zu fahren, hat vermutlich einiges nicht begriffen.

4 Kommentare:

  1. Zu diesem Thema hat Stefan Gärtner gestern eine empfehlenswerte Glosse veröffentlicht. Er resümiert:

    "Selbst wenn wir annehmen, ich muß an meinem Backenzahn nicht sterben und werde so alt wie meine Oma, nämlich 95 Jahre alt, und wenn wir weiter annehmen, ich wäre gegen Ende auch so verwirrt, wie Oma es war, fällt es mir doch schwer zu glauben, ich käme irgendwann, in irgendeinem körperlichen oder geistigen Zustand, mit oder ohne Zahnschmerzen, auf die Idee oder auch nur die Vorstufe zu der Idee oder auch nur die Ahnung einer Vorstufe zu der Idee, einen Notarzt im Einsatz anzuzeigen. Weil ich bremsen und auf den Seitenstreifen muß, wo man bekanntlich eh hingehört, wenn es hinter einem notärztlich bimmelt."

    Ganz famos ist auch sein Exkurs zur FDP am Schluss des Textes sowie ein Zitat von Peter Rühmkorf, dem aber leider, wie dort üblich, die Quellenangabe fehlt:

    "Sie halten für individuelle Freiheit, was eigentlich nur asoziales Verhalten ist."

    Ich wüsste zu gerne, aus welchem Werk bzw. Kontext Rühmkorfs er stammt. Weiß jemand mehr?

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    1. Nö, ich laß’ sicherheitshalber Rühmkorfs bücher zu, da könnte ich mich sonst verlieren.

      Ich meine ganz banal das, was ich da hin geschrieben hab.

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  2. kevin_sondermueller9. Februar 2015 um 15:43

    Muss sich um ein Exemplar handeln, welches schon die Existenz von
    Notärzten für Nötigung hält – es ginge denn um die Rettung SEINES,
    des EINZIG kostbaren Lebens auf dem GESAMTEN Planeten.

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  3. Hallo zusammen,

    laut t-online (dpa) hat die Staatsanwaltschaft, nach einer online Petition mit 200.000 Unterschriften die Klage zurückgezogen. Nur das Verfahren ist noch nicht eingestellt, aber der Rechtsanwalt des Notarztes hofft. Zu dem anderen Typen, naja, lassen wir das.

    Gruß Hades

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