Samstag, 14. Februar 2015

Hamburger Appell (Teil 6)

Fortsetzung.

Die armen, armen investoren, die haben es schwer, weshalb die staatsschulden begrenzt werden müßten. Schlechterdings hat das eine mit dem anderen wenig zu tun: der staat nimmt schulden auf, um damit etwas bestimmtes zu erreichen. Erzielt der staat mit dem programm, für das er schulden aufgenommen hat, den bestimmten effekt, den er erreichen wollte, sind die paar schulden herzlich egal.
6. Investitionen sind langfristige Entscheidungen, die nicht nur die heutigen, sondern auch zukünftige steuerliche Belastungen berücksichtigen müssen. Die unkontrolliert wachsende Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschland wird zu Recht als zukünftig anstehende Steuerbelastung wahrgenommen. Dasselbe gilt für die unterfinanziert wachsenden Zahlungsverpflichtungen der sozialen Sicherungssysteme. Deshalb schadet den deutschen Interessen, wer auf nationaler oder europäischer Ebene Anreize zur Konsolidierung der Staatsfinanzen untergräbt. Jede Ausdehnung der Staatsverschuldung schwächt die Binnenkonjunktur, weil strukturelle Ungleichgewichte verschärft statt kuriert werden, so dass Bürger und Unternehmen mit gesteigerter Vorsicht wirtschaften müssen. Das kaufkrafttheoretische Argument, in einer wirtschaftlichen Stagnation dürfe man sich nicht „kaputtsparen“, ist bequem, aber falsch.
Ist doch klar: bei den armen sparen, bei den reichen geld raushauen. Denn mit ein bißchen glück investieren die reichen, während die armen das geld ohnehin bloß verfressen.

In teil 7 geht es weiter mit den staatsfinanzen.

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