Dienstag, 19. Mai 2020

Freiheit

Derzeit wird viel um freiheit diskutiert und gestritten, ob die hierzulande noch gegeben sei und schwadroniert, daß wir bereits längst in einer diktatur lebten. Dabei ist doch klar, daß die freiheit gegeben ist, immerhin darf man sich frei entscheiden, ob man freiwillig maske trägt oder ob man dazu gezwungen ist.

Über die freiheit schrieb Albert Krölls in seiner streitschrift gegen den verfassungspatriotismus folgendes:
»Wenn die Willensfreiheit den Charakter einer Konzession der staatlichen Herrschaft annimmt, wird so getan als wäre der Wille ohne das Zugeständnis einer ihm übergeordneten Gewalt, ihn haben zu dürfen, noch unvollständig. Dafür jedoch, daß die Menschen das tun, was sie ohnehin von sich aus wollen, bedürfte es einer politischen Macht und deren Setzungen nicht. Darum kann es also auch gar nicht gehen, wenn die Staatsgewalt ihren Untertanen Freiheit gewährt. Wenn die Verfassung den Regierten Rechte zuweist und ihnen das scheinbar Selbstverständliche und Menschennatürliche erst noch erlaubt, dann betätigt sich in diesem Rechtsakt eine hoheitliche Aufsichtsinstanz, die keineswegs jedermann machen läßt, was er will. Die rechtliche Anerkennung des Willens ist somit die abstrakteste, aber auch umfassendste Form, den Willen unter die Verpflichtung seiner Übereinstimmung mit den Vorgaben der staatlichen Herrschaft zu stellen. Wenn vom Dürfen des wollens die rede ist, ist eben allemal von einer über den gesellschaftlichen Subjekten und ihrem Willen stehenden (Gewalt)Instanz die Rede, welche die Totalität des Handelns ihrem Erlaubnisvorbehalt unterwirft. Mit Montesquieu (1748:Buch IX, Kap. 3) gesprochen kann ›in einem Staat, in dem es Gesetzte gibt..., die Freiheit nur darin bestehen, das tun zu können, was man wollen darf.‹«
Vielleicht ist es doch keine so gute idee, sich mit einem gesetzbuch auf die straße zu stellen und nach freiheit zu rufen.

3 Kommentare:

  1. Schau ich mir mal an das Buch. Vom Verlag GegenStandpunkt kenne ich nur den Spruch: "Freiheit ist, wenn man darf was man muss."

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  2. Das berliner ICC Coronakrankenhaus ist auch mal wieder ein Treffer für sich.
    Derzeit unbesucht, muss es trotzdem nach DIN beleuctet werden, zwischen 300 und 1000lux pro Raum. Die Lampen sind dafür gemietet (pro Tag und Stück) und dürfen derzeit auch nicht reduziert werden (falls doch Patientenströme kommen, laut BundesgesundheitsM).

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