Im vergangenen Herbst hatte das »Zentrum für Politische Schönheit« dem fraktionsvorsitzenden der AfD Thüringen, Björn Höcke, ein eigenes mahnmal der schande vor die tür gesetzt.
Das ganze landete vor dem Landgericht Köln, weil Höcke sein recht auf privatsphäre verletzt sah, als die künstler behaupteten, »überwachungsvideos« von Höcke anzufertigen. Allerdings gab es diese videos nicht und die »überwachungsbilder« hatte Höcke selbst veröffentlicht. Und so entschied das gericht für die Kunstfreiheit.
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