Freitag, 24. Oktober 2014

Wissenschaftlich nicht haltbar

Und noch einmal das allerseits beliebte thema »unrechtsstaat«. In der ausarbeitung WD 1-3000-61/08 schrieb der wissenschaftliche dienst des Bundestages unter anderem »eine wissenschaftlich haltbare Definition des Begriffs ›Unrechtsstaat‹ gibt es weder in der Rechtswissenschaft noch in den Sozial- und Geisteswissenschaften.«

Dies hatte die Berliner Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch seit dezember 2008 auf ihrer homepage und wurde keine sechs jahre später, am 2. oktober 14 gebeten, das zu entfernen, weil gutachten des wissenschaftlichen dienstes nicht für den plebs gedacht sind.

Offenbar soll sich die öffentlichkeit nicht kundig über die verwendung von begriffen machen, sondern einfach nachplärren, was ihnen aus unkundigem mund vorgebetet wird.

2 Kommentare:

  1. Das liegt vielleicht daran, weil sie wissen, wozu ein Rechtsstaat an sich fähig ist, da braucht es kein negierendes, gar graußiges Pendant mehr.

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  2. Ebenso dürfte es sich mit dem immer wieder gern zitierten Art. 20 GG verhalten. Die Feststellung darüber, ob seine praktische Umsetzung erforderlich ist, dürften sicherlich nicht Frau und Herr Du und Ich treffen (dürfen), sondern wohl einzig und allein das "Hohe Haus" höchstselbst oder evtl. - bei unserem derzeitigen fast noch schlimmer - noch der Bundespräsident.

    Ich habe jedenfalls trotz intensiver Suche nirgendwo etwas finden können, das Aufschluß darüber gibt, wer denn nun eigentlich zur Feststellung des eingetretenen "Widerstandsfalles" gem. Art. 20 GG berechtigt ist.
    Mich mit einem Transparent mit der Aufschrift "Art. 20 GG" auf einen stark frequentierten öffentlichen Platz hinzustellen und lauthals auszurufen "Der Widerstandsfall gemäß Artikel 20 Grundgesetz ist eingetreten! Leute, folgt mir nach, wir leisten jetzt alle Widerstand!" könnte ich ja mal spaßeshalber ausprobieren. Ich hoffe, dass ich danach im Knast wenigstens noch Post empfangen darf.
    Falls unerwarteterweise ja - äääh...wer schreibt mir?

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