Mittwoch, 30. April 2014

Enteignung wegen armut

Wer sich der arbeitslosigkeit »strafbar« macht, hat kaum anspruch, seine habseligkeiten zu behalten. Wer in einer wohnung lebt, die »zu groß« sei, muß in eine kleine umziehen und den »überschüssigen« hausstand entsorgen - was nichts anderes als enteignung persönlicher gegenstände ist.

Und wer ein haus hat, das eine besenkammer zu viel hat, muß das haus zu gunsten der staatskasse verkaufen. Die Ostseezeitung berichtete am montag über ein paar, das sein haus, das sechs quadratmeter zu groß sei verkaufen soll. Das ist enteignung.

Das ist ein eingriff in die lebensverhältnisse von menschen, die nichts weiter als ein häuschen besitzen. Damit haben sie zwar schon mehr, als die vielen leute, die nicht einmal das haben und mieten müssen. Es ist aber doch weit entfernt von luxus, ein haus auf einem kaff zu haben und drin zu leben.

Dieser staat schützt das eigentum.

Aber eben nur das eigentum, das im kapitalistischen sinne für seine zwecke benutzbar gemacht wird.

Das, was die staatsinsassen bloß für ihre eigenen zwecke benötigen, nicht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

anmerkungen willkommen, mißbrauch strafbar.