Im grunde ist das thema ein alter hut, es war schon im februar 1991 im Spiegel ein thema, das, wie die junge welt heute berichtete den Berliner senat schockierte, weshalb eine untersuchungskommission eingesetzt wurde. Aus diesem bericht zitiert die jw folgendes:
»Das Prüfdesign der sogenannten Doppelblindstudie mit Placebo, bei der Arzt und Patient nicht wissen, ob letzterer das Prüfmedikament oder eine wirkstoffreie Zubereitung bekommt – in einem Zeitschriftenartikel als ›russisches Roulette‹ bezeichnet –, kam nach Aussage der befragten Ärzte nur dann zur Anwendung, wenn keine anerkannte Standardtherapie zur Verfügung stand. Dies entspricht allgemein üblichem Vorgehen.«und
»Am Beginn einer klinischen Arzneimittelprüfung in der ehemaligen DDR stand in der Regel nicht – wie in westlichen Ländern üblich – der direkte Kontakt zwischen Hersteller (Pharmaunternehmer) und ärztlichem Prüfleiter, sondern die Hersteller gaben ihre Prüfabsichten einer zentralen staatlichen Stelle, der Firma Berliner Import und Export GmbH (BIEG) bekannt. Diese bot sie fachlich geeigneten Institutionen (Krankenhäusern und Forschungsinstituten) zur Durchführung an. Der Prüfleiter konnte dann in direktem Kontakt mit dem Hersteller gegebenenfalls auf den Prüfplan Einfluß nehmen. (…) Zahlungen der Auftraggeber gingen – auch dies anders als im Westen – nicht an den Prüfleiter, sondern an die BIEG (Deviseneinnahmen). An die Institution, in der die Prüfung stattfand, wurden – wenn überhaupt – nur sehr geringe Geldbeträge weitergeleitet. Über die Höhe der Zahlungen an die BIEG blieb sie uninformiert. (…) Ein Anreiz für die Prüfärzte lag darin, Zugang zu bestimmten Medikamenten zu bekommen, die sonst nicht zur Verfügung standen, sowie in der Möglichkeit zu Reisen, auch Auslandsreisen, u.a. um über Ergebnisse zu berichten. (…) Die Entkoppelung von Akquisition und Durchführung von Prüfaufträgen hat unter dem Gesichtspunkt des Patienten- und Probandenschutzes Vorteile, weil zwischen Pharmaunternehmen und Prüfarzt eine Instanz eingeschaltet ist, die z.B. fallzahlorientierte Prämien – eine nicht unübliche Motivation für die Erprobung neuer Medikamente – wirkungslos macht und die sich außerdem ein Bild über finanzielle Leistungen an den Arzt machen kann. (…) Der in den Medien erhobene Vorwurf angeblich ›lascher DDR Gesetzgebung‹ kann angesichts der vorstehenden Ausführungen nicht bestätigt werden. (…) Im Gegensatz zu den Bestimmungen des jetzt in der gesamten Bundesrepublik geltenden Arzneimittelgesetzes, das für klinische Prüfungen lediglich eine Anzeigepflicht vorsieht, bedurften diese in der DDR einer Genehmigung durch das Gesundheitsministerium.«In den vorabmeldungen der Zeit meldete sich nun auch Roland Jahn, chef aller stasi-akten, zu wort. Völlig überraschend gab er zu protokoll, daß er »einer diktatur vieles zutraue«. Den pharmakonzernen, die bis heute menschenversuche in allen teilen der welt durchführen, offensichtlich nicht.
Ein weiteres aufregerthema, die medizin betreffend, war in den letzten tagen die prophylaktische amputation, um krebs vorzubeugen. Welchen körperteil, der von krebs befallen werden könnte, könnte man herrn Jahn, möglicherweise noch in der DDR zu testzwecken, ohne sein wissen abgeschnitten haben?
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