An sich ist nichts aufregendes dabei, wenn eine junge frau ein autobiographisch inspiriertes (mutmaßlich totlangweiliges) buch veröffentlicht. Interessant wird es, wenn man erfährt, daß es sich um eine mitgliedIn der piratInnenpartei handelt, die den begriff des geistigen eigentums als »ekelhaft« bezeichnet hat.
Das paßt sehr gut zu den insgesamt konfusen vorstellungen der piratInnen. Wenn man sich damit befaßt, was das »geistige eigentum« oder das »urheberrecht« ist, kann man auf alles mögliche kommen. Aber »ekelhaft« ist wohl kaum ein geeignetes urteil für ein ding, das dem autor und seinem verlag ein recht zum geldverdienen sichern soll.
Der »fall Schramm« zeigt sehr schön den widerspruch mit der realität, in dem die piratInnen stehen. Natürlich lebt es sich mit einem sechsstelligen betrag auf dem konto angenehmer als ohne. An den kommt man jedoch nur ran, wenn man einen verlag findet, bei dem man geld verdienen kann. Und am zwang zum schacher wollen die piratInnen generell nichts ändern.
Es ist völlig unmöglich gleichzeitig den zwang zum geldverdienen aufrecht zu erhalten und inhaber von urheberrechten vorschreiben zu wollen, daß sie ihr zeug kostenlos hergeben sollen.
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