Donnerstag, 12. Dezember 2019

Der dicke hund der woche

Das verwaltungsgericht in Moabit hat heute die klage einer 66jährigen exDDRbürgerin gegen die kirchensteuer abgewiesen, weil sie 1953 getauft worden sei und sie somit mitglied der kirche sei, obgleich sie bis zur kirchensteuernachforderung, die im jahr 2011 kam, davon nichts wußte. Ihre eltern waren mitte der fünfziger jahre aus der kirche ausgetreten, sie hatte nie etwas mit diesem glaubensverein zu tun, dachte sie zumindest.

Da haben nach der wende ziemlich viele ehemalige DDRbürger recht seltsam aus der wäsche gegückt, daß sie ohne zu kündigen plötzlich nicht mehr in der FDJ organisiert waren, der sie beigetreten waren, sondern in der kirche, die in ihrem leben keine große rolle gespielt hatte und daß sie beiträge für einen verein zahlen mußten, dem sie überhaupt nicht selbst beigetreten waren. Wer davon wußte, ist ausgetreten, wer davon nicht wußte, hatte offensichtlich ein teures problem.

Zum glück bin ich bei zeiten aus der kirche ausgetreten als es noch billig war. Ich bin mit meinem damaligen freund zum standesamt (wo man sinnvollere dinge tun kann als heiraten) gegangen, erklärte meinen austritt aus der kirche und der freundlichen beamtin war es nahezu unangenehm, daß sie mir für die beglaubigung 2 mark abknöpfen mußte. Hinterher haben wir diesen anlaß gefeiert.

Zum kirchenaustrittfeiern bleibt in den meisten bundesländern heutzutage leider nicht viel geld. In Baden-Würtemberg kostet es bis zu 60€. In den meisten anderen um die 30€. Am günstigsten ist’s im sympathischen bundesland mit dem loch in der mitte, Brandenburg. Dort ist der kirchenaustritt gebührenfrei.

So sollte es überall sein!

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