Im mordfall Lübcke hat es heute eine neue aussage des bisher hauptverdächtigen Stephan E. gegeben. Wie die HNA berichtete, habe dessen kumpel Markus H. regierungspräsident Lübke im streit versehentlich erschossen.
Auch drecksnazis haben ein recht darauf, nicht vorverurteilt zu werden. Schließlich hat es eine logik: wenn man nachts bis auf die zähne bewaffnet bei einem politiker, den man nicht leiden kann, auf die terrasse steigt, kann man nicht vom motiv der umbringung ausgehen. Jemand der so etwas tut, möchte sicherlich nur eine gepflegte politische diskussion führen. Was denn sonst?
Nur glauben muß man wirklich nicht alles.
Standard in solchen Fällen: "Wollten ihm bisschen Angst einjagen..."
AntwortenLöschenIst doch klar. Wenn man jemandem »angst einjagen« möchte, reicht es nicht, mitten in der nacht auf seiner terrasse zu stehen, da muß zumindest eine geladene, entsicherte schußwaffe her!
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