Sonntag, 5. Januar 2020

Connewitz. Brokdorfbeschluß.

Interessantes interview im Deutschlandfunk Kultur über die vorfälle in der Sylvesternacht in Leipzig-Connewitz.
Zitat Heribert Pantl: »Aber ich kann doch nicht unwahrheiten verbreiten [...] und das ist das grundprinzip von polizeieinsätzen in heiklen situationen seit 30 jahren: deeskalation. Polizei darf nicht eskalieren, darf konflikte nicht weiter anheizen. Deeskalieren ist das verhindern von konflikten in sich aufschaukelnden prozessen. Und da gibt es eine wunderbare entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem jahr 1985 [...]: es gibt eine pflicht der polizei zur kooperation und zur kommunikation sowie zur einer professionellen öffentlichkeitsarbeit der polizei. Und wenn ich diesen satz nehme aus dem Brokdorfbeschluß des Verfassungsgerichtes, der 35 jahre alt ist, denk ich mir, im polizeiunterricht sollten mal wieder die alten urteile und die alten beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes gelehrt und dann diskutiert werden was daraus folgt.«
Den Brokdorfbeschluß kannte ich bisher nicht. Unter diesem gesichtspunkt wären etliche gewalteskalationen mit polizeibeteiligung der letzten jahre neu zu betrachten.

Aber es ist ja klar, wenn gewalt eskaliert, sind grundsätzlich kleine punkmädchen mit einem eBass in der hand schuld. Sieht man auch an Katja Meier, der Sächsischen Justizministerin. Ich weiß das.

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