Offenbar soll es in Berlin mit der schlafburschenschaft weitergehen. Ein volljähriger schüler, der rund 500€ BaföG erhält und eine 28 quadratmeter-wohnung hat, soll laut vorschlag des sozialgerichts untervermieten.
Der richter, der diesen vorschlag gemacht hat, müßte eigentlich wissen, daß untervermietung ohne erlaubnis des vermieters heikel ist, weil das ohne erlaubnis ein grund für fristlose kündigung ist, und der vermieter dafür keine erlaubnis erteilen muß.
Speziell, wenn eine wohnung dann überbelegt ist. Und eine einraumwohnung von 28 quadratmetern dürfte mit untermieter als überbelegt gelten.
Wohin soll das hier noch führen?
Das Urteil liegt im kapitalistischen Trend. Im Trend liegen immer kleinere Wohneinheiten mit immer höheren Quadratmeterpreisen. Das ist die kapitalistische "Lösung" des Wohnungselends.
AntwortenLöschenhttp://marx-forum.de/Forum/index.php?thread/703-verelendung-auf-dem-wohnungsmarkt/&postID=4160#post4160
Um die ohnehin viel zu teuren mieten ging es mir an dieser stelle gar nicht. Eher darum, daß BaföG-empfänger kein ergänzendes wohngeld erhalten, sondern stattdessen schlaue ratschläge, das zu tun, was man nicht darf.
LöschenNämlich unterzuvermieten, was ohne einwilligung des vermieters verboten ist und es auch aussichtslos ist, die einwilligung des vermieters zu erhalten, in einer einraumwohnung eine wg zu gründen - an sich möcht’ ich wohl meinen, daß ein richter mal jura studiert hat und die rechtslage kennt.
Es könnte hierhin führen:
AntwortenLöschenhttps://www.welt.de/wirtschaft/article135942968/So-furchtbar-leben-die-Kaefigmenschen-von-Hongkong.html
Mag sein, der Richter hat die "Welt" abonniert.
Manchmal habe ich das gefühl, daß es auch in Deutschland früher oder später auch so weit kommt. Im moment ist in Berlin das »Tiny-House-Festival«. Der architekt Van Bo Le-Mentzel mag gute absichten haben. Aber es ist zu befürchten, daß aus dem notbehelf oder der freiwilligen entscheidung auf engstem raum leben zu wollen, dann die pflicht für arme wird, sich gefälligst mit so wenig zufrieden zu geben.
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