Freitag, 4. September 2015

GG Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Auf diesen absatz aus dem grundgesetz berufen sich menschen gern, wenn sie glauben, vom staat etwas fordern zu können, weil der gegen die menschenwürde und damit gegen sein eigenes gesetz verstieße.

Allerdings ist artikel 1 absatz 1 ist keineswegs so gut gemeint, wie es sich anhört, menschenwürde ist nämlich nicht gleichzusetzen mit einem zumindest auskömmlichen leben für alle. In diesem staat ist nämlich einiges erlaubt oder sogar erwünscht, das sich mit einem auch nur halbwegs guten leben absolut nicht verträgt.

In diesem staat ist es erlaubt, menschen unter bedingungen arbeiten zu lassen, unter denen sie unweigerlich über kurz oder lang krank werden.

In diesem staat ist es erlaubt, menschen die lebensgrundlage zu entziehen. Die kündigung von arbeitsplätzen oder die streichung der stütze passieren hier nicht nach gutdünken, all das ist hier gesetzlich geregelt.

In diesem staat ist es erlaubt, menschen aus ihrer wohnung zu werfen, wenn sie die miete nicht mehr zahlen können.

All das greift in diesem staat die würde des menschen nicht an. Für alles, was einem hier die existenz schwer macht oder sie gar ruiniert, gibt es gesetze und paragraphen, die es regeln, was menschenwürdig ist und was nicht. Problematisch wird es, wenn man einen obdachlosen als »tagedieb« oder »penner« bezeichnet, das verletzt seine würde.

Die menschenwürde ist in diesem staat kein teures gut, sondern immer dann beliebt, wenn sie kostenlos zu haben ist.

1 Kommentar:

anmerkungen willkommen, mißbrauch strafbar.