Donnerstag, 3. Juni 2010

GG, Artikel 55

Zur erinnerung an unsere schwarz-gelbe regierungskoalition, die offenbar kollektiv den gesellschaftslehre unterricht, an manchen schulen nannte man dies unterrichtsfach auch »politik«, geschwänzt hat und deshalb nicht weiß, was im artikel 55 unseres grundgesetzes steht. Aus der regierung hat allein frau Merkel entschuldigt gefehlt, alle anderen stammen aus dem westen und müßten es wissen.

Ich zitiere aus der 27. überarbeiteten und erweiterten auflage der »Verfassung des Landes Hessen und Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« aus dem Verlag Dr. Max Gehlen, seite 179ff:
Artikel 55
»(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keine Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.«

Im unterricht bekamen wir zu diesem text erklärt, daß der präsident »neutral« sein müsse, weil er nicht für eine bestimmte politische richtung stehen dürfe, sondern alle bundesbürger repräsentieren solle.
Geglaubt hat das natürlich auch damals niemand, der halbwegs bei trost war, aber es ist schon ausgesprochen dreist, wer für die CDU als kandidat in frage kommt. Da zeigt sich nur einmal mehr, daß die regierung es mit der gesetzestreue nicht so genau nimmt, gesetze sind schließlich für die unterschicht gedacht und keinesfalls für alle!

»Favoritin« ist die von der LeyIn. Einen vorteil hätte dies: im gegensatz zu Köhler wird kein journalist ihr allen ernstes »wirtschaftichen sachverstand« andichten können: Ihr studium der volkswirtschaft hat sie, nach drei vierteln der regelstudienzeit hingeschmissen, schön wenn man einen papa hat, der den spaß bezahlt. Ein weiterer vorteil wäre, daß eine vertreterin des modernen feudalfilzes das amt übernimmt und man sich keine neuen gesichter/namen merken muß.

3 Kommentare:

  1. Mich würde eh mal interessieren, wie viele Mitglieder der jeweilgen Regierung oder auch des Bundestages das GG überhaupt kennen und anwenden können und das doch, da der Berufsstand des Juristen in eben den oben genannten "Institutionen" überdimensional repräsentiert wird.

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  2. Kennen werden die mitglieder der regierung das GG schon, niemand zieht sie zur rechenschaft.

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  3. Jau kennen tun Sie es, nur wenn es Ihnen nicht passt, dann wird es flux geändert :)
    Merkt ja keiner.
    http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismusreform_II

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