Donnerstag, 10. Juni 2010

Fristlose kündigung der kassiererin »Emmely« unwirksam

Der pressemitteilung 42/10  des Bundesarbeitsgerichtes ist zu entnehmen, daß die fristlose kündigung vom januar 2008 gegen kassiererin »Emmely« unwirksam ist. Eine abmahnung hätte in diesem fall ausgereicht.

Ein zweieinhalbjähriger prozeß, wegen 1€30, die dem chef nicht einmal gehörten, sondern einem unbekannten kunden, der die pfandbons verloren hatte.

1 Kommentar:

  1. Meine liebe Mechthild,
    Eine Bescherung ist das. Im HO System wäre ihr das garantiert nie passiert. In dem Fall musste das BRD Arbeitsgericht sich wohl die Evidenz beugen, aber so bürokratisch, erst nach solange Zeit! Die Emmely wird trotzdem kaum noch andere Arbeit finden, hoffentlich für sie klappt es wenigstens mit die Abfindung.
    Ich habe gesehen daß dieser Fall auch schon aufgenommen in der „Wikipedia“ (gegenüber welche man äußerst kritisch, ja mißtrauisch sein muß) ist.
    Sehr liebe Grüße,
    Deine Nadja
    <3

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