Freitag, 19. März 2010

Haushaltssperre 2010

In der vergangenen woche wurde von den hauptmedien das thema »haushaltssperre in der agentur für arbeit« zur gänze unter den tisch gekehrt. Um hinweise, wo darüber berichtet wurde, wird gebeten.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die mittel für das »fördern und fordern« von langzeitarbeitslosen eingefroren, es dürfen keine arbeitslosen mehr in maßnahmen, gleich welcher art vermittelt werden.

Die gegner der zwangsmaßnahmen dürfen nun jubeln, nur wahrscheinlich nicht sehr lange.

Ich zumindest traue der regierung nicht. Die wird garantiert nicht diskutieren, wie man langzeitarbeitslosen helfen kann, es geht um weitere gesellschaftliche spaltung: Wer auf 1€jobbasis arbeiten darf, soll sich am ende freuen können, bevorzugt zu sein und nicht auf 0€jobbasis arbeiten zu müssen.

Verkündet wurde, »wer arbeitet soll mehr als h4 haben«. Umgesetzt soll nun offenbar werden »wer nicht arbeiten kann, soll weniger haben, als jetzt h4«

3 Kommentare:

  1. Wer nicht arbeiten kann und das zugibt, bekommt Sozialgeld. Und das beträgt tatsächlich nur 90% des Regelsatzes von Hartz IV. Es IST also schon so. Wurde mir letztens erst von meinem SB "angeboten".

    AntwortenLöschen
  2. @ neanada
    Danke für die Information. Daß menschen, die nicht arbeiten können »sozialgeld« erhalten, wußte ich. Allerdings war mir nicht bekannt, daß sozialgeldempfänger weniger bekommen, als h4empfänger. In diesen vermeintlichen sozialgesetzen geht es nicht um mitmenschlichkeit, sondern allein um die verwertbarkeit. Das ist in einem system, das arbeitslose und sozialhilfeempfänger auf eine stufe stellen wollte, eindeutig diskriminierend.

    Laut
    Presseportal geht es um 900 Millionen €, die »effizienter« eingesetzt werden sollen. Dabei wird vermutlich herauskommen, daß man mehr geld in die vereine pumpen muß, die die arbeitslosen »verschwinden« lassen. Auf kosten der bedürftigen.

    AntwortenLöschen
  3. Oh, oh, oh, mein oben stehender Beitrag ist nur halb richtig. Die 90% beziehen sich auf den Regelsatz für Alleinstehende. Lebt man in einer sog. "Bedarfsgemeinschaft", bekommt man sowieso nur 90% - demzufolge wären die 90% Sozialgeld genausoviel.

    Quelle: http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php

    AntwortenLöschen

anmerkungen willkommen, mißbrauch strafbar.