Berechnungsjahr: 2010Da denkt sich der herr Schlecker (oder Roßmann oder sonstwer): »ich zahl nur 5,50 €, bleibt mehr für mich über«. Es folgt eine rechnung für eine vollzeitstelle, die den einen oder anderen vielleicht erstaunen wird:
Grundlohn/Bruttolohn steuerpflichtig:1.320,00 €
(darin enthaltene Sachbezüge/andere geldwerte Vorteile: 0,00 €)
Grundlohn/Bruttolohn steuerfrei: 0,00 €
Gesamtbrutto (steuerpflichtig + steuerfrei):1.320,00 €
Ergebnisse Arbeitnehmer:
Lohnsteuer gemäß Steuerklasse (I): 65,08 €
Solidaritätszuschlag (5,5%):0,00 €
Krankenversicherung (7,90%): 104,28 €
Pflegeversicherung (1,225%):16,17 €
Rentenversicherung (9,95%):131,34 €
Arbeitslosenversicherung (1,40%):18,48 €
Nettolohn/Gehalt: 984,65 €
Ergebnisse Arbeitgeber:
Krankenversicherung (7,00%):92,40 €
Pflegeversicherung (0,975%):12,87 €
Rentenversicherung (9,95%):131,34 €
Arbeitslosenversicherung (1,40%):18,48 €
Arbeitgeberbelastung:1.575,09
Berechnungsjahr: 2010
Grundlohn/Bruttolohn steuerpflichtig:968,00 €
(darin enthaltene Sachbezüge/andere geldwerte Vorteile: 0,00 €)
Grundlohn/Bruttolohn steuerfrei: 0,00 €
Gesamtbrutto (steuerpflichtig + steuerfrei):968,00 €
Ergebnisse Arbeitnehmer:Das war jetzt noch nicht der witz. Daß der arbeitgeber 420,02 € spart, wird für jeden ersichtlich sein. Weil man mit 760,05 nettolohn aber nicht so wirklich über die runden kommen kann, beantragt der schlechter bezahlte kollege h4. Das errechnet sich wie folgt, da h4 sich nach dem bedarf richtet, kommt es auf die höhe der kosten für heizung und unterkunft an:
Lohnsteuer gemäß Steuerklasse (I): 9,75 €
Solidaritätszuschlag (5,5%): 0,00 €
Krankenversicherung (7,90%): 76,47 €
Pflegeversicherung (1,225%): 11,86 €
Rentenversicherung (9,95%): 96,32 €
Arbeitslosenversicherung (1,40%): 13,55 €
Nettolohn/Gehalt: 760,05 €
Ergebnisse Arbeitgeber:
Krankenversicherung (7,00%): 67,76 €
Pflegeversicherung (0,975%): 9,44 €
Rentenversicherung (9,95%): 96,32 €
Arbeitslosenversicherung (1,40%): 13,55 €
Arbeitgeberbelastung: 1.155,07
Regelleistungen:359,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung:360,00€
Bedarf:719,00€
zu berücksichtigendes Einkommen:−503,25€
Arbeitslosengeld-II (gerundet):216,00€
Der schlechter bezahlte arbeitnehmer kommt also mit seinen 5,50 € pro stunde auf einen nettolohn von 976,05 € - also nur 8,60 € weniger als der 2,00 € pro stunde mehr verdienende kollege - und sogar 8,05 € mehr netto als brutto.
Mit Peter Hartz zum einheitslohn, wer hätte das gedacht? Selbst Kuba hat den inzwischen abgeschafft. Beinahe noch erstaunlicher erscheint es, daß die »helden der gerechten steuerumverteilung« in ihrer studie (ich berichtete darüber) nicht bemerkt haben, daß dieser irrsinn im vergangenen jahr (janur bis september) 8,1 milliarden an steuergeldern verschlungen hat, obgleich sie, ich zitiere wörtlich: »für einen schlanken und sparsamen staat« sind und jedem steuercent hinterher rechnen.
Wenn wir, die steuerzahler, für die arbeitnehmer privater unternehmen zahlen sollen, dann werden wir demnächst auch bei Aldi an der kasse von freundlichen beamten bedient. Zum einheitslohn, versteht sich. Wäre auch schlimm steuergeld für schulen, infrastruktur, kultur oder gar arbeitslose auszugeben, dann geben wir es doch lieber denen, die es am nötigsten haben: unseren leistungssträgern. Und wenn wir ihnen schon das Geld geschenkt haben, werden wir wohl auch erwarten können, arbeiten zu dürfen.
Es gibt keinen grund es was an diesem umverteilungsmodel zu ändern. Es läuft - wie geschmiert.